Proges

Gemäß GuK-BAV

Die bundesweite Verordnung "Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)" bietet die gesetzliche Grundlage für die Ausführung pflegerischer Maßnahmen in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie chronisch kranken und alten Menschen. Durch die Ausbildung erlangen Sie die gesetzliche Berechtigung, unterstützende Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege und bei der Medikamenteneinnahme zu verrichten. Durch das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ soll Angehörigen dieser Sozialbetreuungsberufe ein pflegerisches Grundwissenvermittelt werden, welches die Einräumung von einzelnen Befugnissen rechtfertigt, die derzeit nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz den Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind.

Die Ausbildung besteht aus einem Theoretischen Teil (118 UE) und einem Praktikum (48 UE).

Gemäß der neuen Verordnung (gültig ab Jänner 2025) umfasst das Ausbildungsmodul UBV folgende Umfänge und Inhalte:

  • Sich pflegen
  • Essen und Trinken
  • Ausscheiden
  • Sich kleiden
  • Sich bewegen
  • Einführung in die Arzneimittellehre
  • Vitalzeichenkontrolle

Zielgruppe

Die gesetzlich festgelegte Zielgruppe ist:

  • Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
  • Fach-Sozialbetreuer/Fach-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
  • Heimhelfer/Heimhelferinnen, soweit dieser Beruf in den landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist,
  • Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufgabe die ganzheitliche Begleitung und Betreuung der behinderten Menschen ist, betreuen oder eine solche Tätigkeit anstreben,
  • Zivildienstleistende,
  • Studierende einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, deren Studienvorschriften ein Pflegepraktikum vorsehen,
  • Lehrlinge im Rahmen einer Lehrlingsausbildung in einem Pflegeassistenzberuf

Hinweis

Das Praktikum im Ausmaß von mind. 48 Einheiten ist in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.

Förderungen

Die PROGES Akademie ist mit dem Ö-Cert und dem EBQ-Siegel zertifiziert. Sie können daher österreichweit für Ihre berufsorientierte Weiterbildung oder berufliche Umorientierung Förderungen beantragen. Teilnehmer*innen aus OÖ können über das Bildungskonto des Landes OÖ 30 % der Kurskosten (bis maximal 2.200 Euro) als Förderung erhalten. Infos zu Förderungen anderer Bundesländer finden Sie hier: Förderbroschüre. Die Förderwürdigkeit der Teilnehmer*innen wird von der jeweiligen Förderstelle entschieden. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Unterlagen für Ihren Antrag benötigen.