Liebe KollegInnen,
im Namen unserer Geschäftsführung ist folgende Dienstanweisung (WhatsApp am Diensthandy) zu befolgen.
Dienstanweisung Whatsapp am Diensthandy
Gilt für jene KollegInnen die ihr Diensthandy auch privat verwenden.
Auf privaten Telefonen dürfen keine dienstlichen Telefonnummern für Whatsapp freigegeben werden.
Whatsapp darf grundsätzlich am Diensthandy, welches auch privat verwendet wird, nicht verwendet werden, außer es werden folgende strenge Regeln beachtet:
Datenschutz-Einstellungen in Whatsapp vornehmen - hier sind die dienstlichen Kontakte, die nicht schriftlich (mail) ihr Einverständnis gegeben haben, wie folgend erklärt, zu sperren:
Unter den Datenschutzeinstellungen können Sie aus der App heraus festlegen, auf welche Kontakte Whatsapp zugreifen darf: nur solche, die zugestimmt haben. Und so funktioniert‘s: Unter Einstellungen >Account >Datenschutz > Status können Sie festlegen, auf welche Kontakte Whatsapp zugreifen darf. Hier können Sie mit der Funktion „Meine Kontakte außer…“ eine Negativ-Liste mit den Kontakte erstellen, auf die der Dienst nicht zugreifen kann. Oder unter „Teilen nur mit…“ wählen Sie nur die Kontakte aus, die auch in die Kommunikation per Whatsapp eingewilligt haben.
Sollte die Sperrung der dienstlichen Kontakte nicht erfolgen, ist Whatsapp umgehend zu deinstallieren.
Hilfe kann in der IT-Abteilung in Anspruch genommen werden.
Liebe Grüße,
Andrea Heigl
Sekretärin der Geschäftsführung